ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – VERSION VOM 17.08.2023

I. Leistung und Lieferung von Fischer-ICT GmbH

Fischer-ICT GmbH bietet ihren Kunden Dienstleistungen und Produkte aus den Bereichen Informatik sowie der allgemeinen elektronischen Branche an. Sie erbringt qualitativ hochstehende Leistungen, die dem Stand der Technik sowie den internationalen Standards und Empfehlungen entsprechen. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den getätigten Abmachungen, Offerten, Verträgen oder der Garantieregelung und den vorliegenden AGB, welche die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und Fischer-ICT GmbH bilden. Allfällige Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der Folge AGB genannt, gelten für alle Kommunikations- und Geschäftsprozesse zwischen Fischer-ICT GmbH und allen Kunden in der Schweiz sowie weltweit.

 

II. Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen

Der Begriff „Leistungen und Lieferungen“ beinhaltet alle von der Fischer-ICT GmbH erbrachten Leistungen und Lieferungen wie: Hardware, Software, Dienstleistungen, virtuelle Leistungen, inkl. aller Dienstleistungen per Telefonsupport. Als Lieferung gilt die Übergabe der Waren in angemessener Verpackung an die Post, an einen Spediteur, durch die Übergabe in unserem Geschäft, die Installation vor Ort, oder mittels elektronischen Versands (z.B. von Software per Email). Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung von Fischer-ICT GmbH an einen der oben erwähnten Übermittlungsträger (-arten) zum Transport und Auslieferung anvertraut wird. Dies gilt auch bei Teillieferungen.

 

III. Arbeitskosten, Versandkosten und Spesen

Wenn nichts anderes vereinbart, werden die Arbeitskosten nach dem effektiven Aufwand verrechnet. Der Versandkostenanteil wird dem Kunden zusätzlich zum Warenwert, je nach Abmachung, in Form einer Pauschale oder nach Aufwand verrechnet.

Wichtiger Hinweis: Bei Lieferungen ins Ausland (EU) kann die Zollbehörde des Empfängerlandes dem Kunden für die gelieferten Waren Importgebühren (Zölle) berechnen. Diese Mehrkosten sind vollumfänglich durch den Empfänger zu bezahlen und berechtigen nicht zu einem Preisabzug oder zum Vertragsrücktritt. Bei Installationen vor Ort kann die effektive Fahrzeit (Hin- und Rückweg) verrechnet. Die aktuellen Fahrspesen können bei Fischer-ICT GmbH angefragt werden.

 

IV. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung (inkl. Versandkostenanteil und allfälliger Spesen) Eigentum der Fischer-ICT GmbH. Fischer-ICT GmbH behält sich das Recht vor, im Falle ausstehender Zahlungen den Vertragsgegenstand am Wohnort des Kunden in das Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

 

V. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung wird mit der Lieferung der Waren fällig. Die Bezahlung erfolgt über eine Rechnung von Fischer-ICT GmbH. Die Rechnung ist gemäss Angaben auf derselben (in der Regel innert 14 Tagen) zu bezahlen. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich begründete Einwände gegen die Rechnung erheben. Werden bis zu diesem Datum keine Einwände erhoben, gilt die Rechnung als genehmigt. Hat der Kunde bis zum Zahlungsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann Fischer-ICT GmbH nach einer Wartefrist von 10 Tagen alle weiteren Dienstleistungen für den Kunden einstellen, bis die offenen Forderungen an Fischer-ICT GmbH vollumfänglich beglichen sind. Nicht berechtigte, bzw. nicht vereinbarte Abzüge, werden zusammen mit einem Unkostenanteil von CHF 10.00 pro Rechnung nachbelastet. Dies gilt auch bei Einzahlungen am Postschalter, wodurch Spesen zu Lasten der Fischer-ICT GmbH anfallen.

 

VI. Liefervorbehalt

Fischer-ICT GmbH behält sich das Recht vor, Kunden, welche die Zahlungsbedingungen gem. der vorliegenden AGB nicht einhalten, künftig nur noch gegen Barzahlung oder gegen Vorauszahlung zu beliefern oder zu bedienen.

 

VI. Garantie

Generell gelten die Garantie-Bestimmungen und -Leistungen des Produkteherstellers / Importeurs. Fischer-ICT GmbH vermittelt bei Garantieanspruch zwischen dem Hersteller und dem Kunden. Für Garantiefälle, die durch den Hersteller / Importeur abgelehnt oder nicht erbracht werden können, kann Fischer-ICT GmbH nicht belangt werden. Weiterreichende Garantie-Ansprüche können schriftlich vereinbart werden.

 

VII. Mängel der Produkte

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Waren oder der Software bei Fischer-ICT GmbH reklamiert werden. Nach Ablauf dieser Frist werden nur noch versteckte Mängel anerkannt. Beschädigungen durch äussere mechanische, chemische oder physische Einwirkungen (Transportschäden) gelten nicht als Mängel. Diese Schäden sind direkt bei der ausliefernden Poststelle oder beim Spediteur zu reklamieren. Das Funktionieren von Software auf einem beliebigen Computer-System kann nicht garantiert werden. Dies stellt daher keinen Mangel dar.

 

IX. Haftung

Fischer-ICT GmbH kann keine Garantie für den ununterbrochenen Service, den Service zu einem bestimmten Zeitpunkt oder die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder über das Internet übermittelten Daten übernehmen. Fischer-ICT GmbH ist nicht für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten haftbar, die über ihr System gesendet und empfangen werden, bzw. dort gespeichert sind. Fischer-ICT GmbH ist weder dem Kunden noch dessen Kunden gegenüber haftbar für Forderungen oder Schadensersatzansprüche, die an den Kunden oder seine Kunden gestellt werden, einschliesslich unter anderem aller Einbussen oder Schäden, die durch den Verlust von Daten sowie durch die Unmöglichkeit entstehen, Zugang zum Internet zu erhalten, bzw. Informationen zu senden oder zu empfangen, was durch Verzögerungen, Nichtlieferung oder Unterbrechung der Dienstleistung verursacht wird. Fischer-ICT GmbH und deren Unterlieferanten übernehmen keine Verantwortung für Schäden, welche Partnern durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden. Für die Verfügbarkeit und Richtigkeit von Informationen und Dienstleistungen auf dem Internet sind ausschliesslich die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Fischer-ICT GmbH übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung von neuen Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen. Für Schäden durch unerwartete Ereignisse (Feuer, Wasser, Diebstahl usw.) an kundeneigenen Geräten, die bei Fischer-ICT GmbH stationiert sind, muss der Partner selber eine Versicherung abschliessen.

 

X. Produktehaftung

Fischer-ICT GmbH haftet bei eigenen Waren nur für die materielle Qualität der angebotenen Produkte und Waren. Für Schäden materieller, psychischer oder geistiger Art, an Personen, Tieren oder Sachen, die durch die Nutzung oder Anwendung der gelieferten Waren, Produkte und Informationen hervorgerufen werden können, haftet der Benutzer. Haftung für Schäden, die dem Software-Käufer oder Dritten entstehen, übersteigen in keinem Fall den Kaufpreis für die Lizenz oder den Kaufpreis der Software. Fischer-ICT GmbH haftet in keinem Falle für Folge- oder Drittschäden. Zusätzlich gelten die besonderen, detaillierten Nutzungsbestimmungen für die Software laut Offerte.

 

XI. Datenschutz und Privatsphäre

Fischer-ICT GmbH garantiert dem Kunden den Schutz der persönlichen Daten. Alle persönlichen Daten der Kunden bleiben bei Fischer-ICT GmbH. Diese verwendet die Daten nur für die für den Verkauf oder Support notwendigen Administrationsprozesse. Es werden keine persönlichen Daten weitergegeben, ausgenommen, wenn Dienstleistungen für den Kunden in Zusammenarbeit mit Drittfirmen erbracht werden, so beispielsweise für die Lizenzierung und für die Benutzung von Software-Programmen.

 

XII. Lizenzrechte

Bezieht der Kunde Software-Programme, die von Fischer-ICT GmbH von einem Dritt-Anbieter vermittelt wurden, verpflichtet sich der Kunde, die Lizenzbestimmungen des Herstellers einzuhalten. Bezieht der Kunde Software-Programme, die durch Fischer-ICT GmbH hergestellt oder im Auftrag von Fischer-ICT GmbH durch Dritt-Personen oder Dritt-Firmen hergestellt wurden, erhält der Kunde das Recht, die Software uneingeschränkt für den Eigengebrauch zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Programme nicht widerrechtlich genutzt werden können. Die Programme bleiben ausschliessliches Eigentum des Lizenzgebers.

 

XII. Sicherheit

Fischer-ICT GmbH stellt durch geeignete und moderne Sicherheitsmassnahmen den Schutz aller Daten und Waren wie auch der Online-Dienste sicher.

 

XIV. Anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB sowie die entsprechenden Verträge unterstehen schweizerischem Recht. Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB nicht gültig sein, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

 

XV. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Firmensitz in 3715 Adelboden.